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SeCon Labortechnik

Unternehmer sind verpflichtet, vor der Inbetriebnahme sowie in bestimmten Zeitabständen den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln überprüfen zu lassen

(gemäß BGV A3 § 5, Abs. 1).

 Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten gemäß BGV A3 § 2, Abs. 1 alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen. Darüber hinaus Anlagen, die durch den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet werden. Diese gelten als sicher, wenn bei ordnungsgemäßer Bedienung und bestimmungsgemäßer Verwendung keine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für den Menschen besteht.

Wir bieten für Ihren Betrieb folgende Sicherheitsüberprüfungen:

 

Pflichtprüfung nach DIN VDE 0701/0701 BGVA3 (früher VBG4 / BGVA2)

 

Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111/BGVA3

 

Prüfung nach IEC 62353 / VDE 0751-1 (Medizinproduktegesetz (MPG))

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Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel dienen in erster Linie der Feststellung, ob der Schutz von Personen und Einrichtungen in Gebäuden sichergestellt ist.

Halten Sie nicht mehr nur an den Prüffristenempfehlungen der BGV A3 fest, sondern lassen Sie sich eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 für Ihre elektrische Anlage erstellen, wie Sie auch in der Betriebssicherheitsverordnung §3 gefordert wird.

Die meisten Unfälle und Brände durch ortsfester sowie ortsveränderlicher elektrischer Anlagen passieren in Betrieben, die Ihr eigenes Personal zur Prüfung einsetzen. Oft wird nur sporadisch geprüft ohne eine Protokoll anzufertigen. Desweiteren wird die Instandsetzung und Wartung nur zweitrangig behandelt.

Seit August 2008 in Kraft: Die Internationale Norm gilt für Prüfungen von medizinischen elektrischen Geräten, medizinischen elektrischen Systemen, von Teilen derartiger Geräte oder Systemen, die IEC 60601-1 entsprechen: Vor der Inbetriebnahme, bei Instandhaltung, Inspektion, Wartung und nach einer Instandsetzung oder anlässlich von Wiederholungsprüfungen muss lt Norm diese Prüfung erfolgen.

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